Schwerpunkte
Durch Ausbildung und Referendariat erhält jeder Rechtsanwalt breit gefächerte Kenntnisse in diversen Rechtsgebieten. Nach seiner Zulassung darf er an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes auftreten.
Ich halte es für unerlässlich mich auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren. In allen Rechtsfragen braucht ein Anwalt spezielle Kenntnisse. Um Sie optimal vertreten zu können, ist es meiner Meinung nach zwingend notwendig, als Rechtsanwalt Schwerpunkte zu setzen.
Ich berate Sie als Mandant von Anfang an fundiert und betreue Sie bei allen weiteren Schritten bestmöglich. Sie profitieren von meiner langjährigen Erfahrung und ständigen Fortbildungen in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
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Rechtsanwalt
Markus
Brandhorst
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