Schwerpunkt Mietrecht

Ich vertrete Vermieter und Mieter von Gewerbeobjekten oder Wohnungen in allen mietrechtlichen Fragen. Dazu zählen etwa der Abschluss eines Mietvertrages, Kündigungsfristen oder die Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses.

Einen Mietvertrag sollten Mieter und Vermieter schriftlich abschließen. Gern berate ich die Parteien bereits vor der Unterschrift. Nachteilige Klauseln können danach oft nicht mehr korrigiert werden. Eine juristische Beratung kann das solide Fundament für ein dauerhaftes Mietverhältnis sein.

Unterstützung durch Fachanwalt für Mietrecht in Solingen und dem Bergischen

Im laufenden Mietverhältnis gibt es oft Fragen zu Themen wie Mieterhöhung, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung oder Schönheitsreparaturen. Ich zeige Ihnen machbare Lösungen auf. Dabei kommen Ihnen meine speziellen Kenntnisse als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugute.

Zudem helfe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung als Prozessvertreter in mietrechtlichen Verfahren. Hier geht es oft um die Räumung eines Mietobjektes, Kautionsrückzahlung oder Schadenersatz.

Dabei stimme ich mich eng mit meinen Mandanten ab. Dazu gehört auch, Sie stets über Ihr Kostenrisiko zu informieren.

Stimmen Sie einfach einen Termin für eine Erstberatung in meinem Büro ab.

Rechtsanwalt
Markus
Brandhorst

Weyersberger Str. 66
42655 Solingen
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